Mitgliedschaft

Alle kommunalen wie auch sonstigen Dienststellen (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Ämter, Zweckverbände, Gemeinden) oder juristische Personen (Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) in Mecklenburg-Vorpommern können auf freiwilliger Basis im Wege einer Beitrittserklärung zur Beihilfeumlagekasse für ihre Beamten/innen und Versorgungsempfänger/innen im Bereich der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge Beihilfe bearbeiten lassen. Satzungsmäßige Regelungen zur Beihilfeumlagekasse sind im Teil VI der Satzung des VM-V zu finden.

Kontakt

Kommunaler-Versorgungsverband
Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfestelle
Bertha-von-Suttner-Str. 5
19061 Schwerin

0385 3031-0
0385 3031-504
beihilfe@v-mv.de
www.v-mv.de

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag
9.00 - 11.00 Uhr

Heike Ellersiek
Bereichsleiterin Beihilfestelle

heike.ellersiek@v-mv.de
0385 30 31 500